Fachhandelspreis: Geprüfte Beratungsqualität

Die Bettenbranche ist in zwei Segmente aufgeteilt: Beherbergungsbranche und Bettenhandel. Während die Hotellerie ihre Betten vermietet, verkauft der Handel Bettwaren. In beiden Segmenten besteht auf Seiten der Kunden ein Wunsch nach Orientierung und Transparenz. Denn wo für Geld eine Leistung geboten wird, hat der Kunde oder die Kundin das grundsätzliche Bedürfnis, sich über das Preis-Leistungsverhältnis neutral und objektiv zu informieren.

Aus diesem Grund prüft Schlafen Spezial seit Jahren Hotel-Betten und vergibt, gemeinsam mit anderen Fachmedien, den Hotel-Betten-Award (siehe hierzu den Hotelbetten-Check von Cost & LOGIS.

Ab 2023 wird es nun auch gezielt für den Bettenfacheinzelhandel eine Auszeichnung geben. Über einen Fragebogen können sich Fachhändler/*innen für die Auszeichnung „Geprüfte Qualität“ hinsichtlich der Beratung bewerben. Diese Auszeichnung soll Verbraucher/*innen eine Orientierung bieten, wo ihre Bedürfnisse im Rahmen einer Beratung im Vordergrund stehen sowie umfassend bedient werden können.

Die Bewerbung:

  1. Wer darf teilnehmen: Alle gewerblichen Facheinzelhandelsgeschäfte für Bettwaren in Deutschland.
  2. Über einen Fragebogen werden in einer ersten Stufe Aspekte zu Kundenorientierung, Sortimentstiefe- und Breite, Ausbildungsstand der Fachberater/*innen sowie Kundenservice erfasst. Dieser Fragebogen ist online auszufüllen und an info@schlafenspezial.de zu senden. Diese erste Stufe ist grundsätzlich kostenlos.
  3. In einer zweiten Stufe erfolgt eine kritische Überprüfung der Angaben, wozu auch ein Besuch vor Ort zählen kann sowie das Einfordern von Nachweisen, zum Beispiel laufende Schulungsteilnahmen und Fachabschlüsse der beratenden Mitarbeiter/*innen. Diese Stufe kann, in Abhängigkeit einer möglichen Überprüfung, mit Kosten verbunden sein, die jedoch mit dem Bewerber oder der Bewerberin vorher individuell abgestimmt werden.
  4.  Grundsätzlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.
  5. Schlafen Spezial ist nicht verpflichtet, seine Prüfungsergebnisse zu begründen.
  6. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung besteht die Möglichkeit der Nachbesserung durch das Fachgeschäft.
  7. Im Falle einer bestandenen Prüfung erhält das Fachgeschäft seine Auszeichnung auf dem Postweg.

Die Auszeichnung wurde erstmals 2023 verliehen.