Swiss Life Select-Berater Dr. Martin Noppenberger beantwortet die Kundenfrage: Wie kann ich mein Vermögen schützen, falls ich später einmal zum Pflegefall werde?

Dr. Martin Noppenberger, 36, ist seit 2002 selbstständiger Handelsvertreter für Swiss Life Select. Der Diplom-Ökonom promovierte im Bereich Kostenoptimierung in Computernetzwerken. Seit 2011 ist er als Spezialist für Gesundheitsvorsorge in Wuppertal tätig

Erstaunliche Zahlen brachte neulich eine Studie über die größten Ängste der Deutschen hervor: 51 Prozent gaben an, sich vor Pflegebedürftigkeit im Alter zu fürchten. Nach Inflation und Naturkatastrophen ist dies die drittgrößte Angst der Deutschen. Erstaunlich deshalb, weil die Zahl fast exakt dem tatsächlichen Risiko entspricht. Jeder Zweite bedarf in seinen letzten Lebensjahren der Pflege. Trotzdem haben derzeit nicht einmal 4 Prozent der Bevölkerung für diesen Fall vorgesorgt.

Vor der Pflege selbst muss man gar nicht so große Angst haben. Schon heute gibt es tolle Konzepte, die bis in die Pflegestufe II hinein noch eine Teilnahme am täglichen Leben ermöglichen. Aber: Das alles kostet viel Geld.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Bruchteil der Kosten. Und die staatliche Rente reicht meistens gerade mal für die nötigsten Ausgaben. Da bleibt meist nichts oder nur sehr wenig, das für die Eigenbeteiligung an der Pflege geopfert werden kann.

Bevor jedoch der Staat aushilft, muss ein Pflegebedürftiger sein eigenes Vermögen nahezu komplett eingesetzt haben. Dazu zählt schlimmstenfalls auch das eigene Haus. Und danach werden der Partner und die Kinder in die Pflicht genommen.

Eine Pflegezusatzversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor dieser entwürdigenden Prozedur. Sie sichert Ihnen den erarbeiteten Wohlstand – lebenslang.

Die Kosten dieser Absicherung sind ausgesprochen moderat. Je nach Geldbeutel haben Sie die Wahl zwischen zwei Zusatzversicherungen: Bei der Pflegerentenversicherung wird ein Guthaben angespart, das auch erhalten bleibt, wenn der Versicherte den Vertrag vorzeitig kündigt. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte nur dann Geld, wenn der Pflegefall eintritt. Empfehlenswert ist eine zusätzliche Absicherung von mindestens 1800 Euro monatlich in Pflegestufe III (in den unteren Pflegestufen leisten die meisten Tarife nur einen prozentualen Anteil davon). Früher war Menschen mit erheblichen Vorerkrankungen der Zugang zu einer derart hochwertigen Leistung versperrt, heute bietet der 2013 eingeführte „Pflege-Bahr“ allen eine zusätzliche Absicherung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III, die sogar mit 5 Euro monatlich staatlich gefördert wird. Einzige Bedingung ist, dass derzeit noch keine Pflegebedürftigkeit besteht.

Fazit: Vor der Pflege muss niemand Angst haben. Mit vergleichsweise kleinem Aufwand können bestehende Lücken geschlossen werden.


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