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Berliner Polizisten zählten zu den ersten, die in den Genuss einer KRANKENVERSICHERUNG kamen – lange vor Bismarcks Sozialgesetzen

[/vc_column_text][vc_single_image image=“5208″ img_size=“700x400px“ alignment=“center“][vc_empty_space height=“20px“][vc_column_text]Es waren revolutionäre Zeiten: 1848 begehrten in vielen deutschen Staaten die Menschen gegen ihre Herrscher auf und forderten Bürgerrechte ein. Grund genug für Preußens König Friedrich Wilhelm IV., in Berlin die Gründung einer Schutzpolizei (Schupo) anzuordnen, die für Ruhe und Ordnung auf den Straßen sorgen sollte. Um die Gemüter zu beruhigen, trugen die Polizisten statt militärischer Uniformen einen schlichten Gehrock und Zylinder.

Die neue Truppe war die erste Schutzpolizei ­ihrer Art in Deutschland. Und zum ersten Mal gab es für die Polizeibeamten eine Krankenversicherung, die „Medizin-Kasse der königlichen Schutzmannschaft“. Für zehn Groschen pro Monat konnten Wachtmeister und Schutzmänner Mitglied werden. Gezahlt wurden Arztbesuche für die Versicherten und ihre Familien, Arzneimittel sowie Kuraufenthalte. Eine Neufassung der Versicherungsbestimmungen von 1868 listet weitere Leistungen auf: „Mineralwässer, Bäder, Bandagen, Brillen und chirurgische Hilfsleistungen“. Damit waren die Mitglieder deutlich besser abgesichert als die Angehörigen vieler anderer Berufe. Das war vermutlich auch der kritischen Situation auf Berlins Straßen im Revolutionsjahr geschuldet.

Bis in die 1880er-Jahre hinein waren Krankenversicherungen in Deutschland privat organisiert: Zunächst kümmerten sich Zünfte und Gilden, dann Handwerksvereine, Berufsorganisationen oder Sozialvereine um kranke Mitglieder, später organisierten Unternehmen den Schutz für ihre Mitarbeiter: Wer sich einer Gruppe anschloss, erhielt im Krankheitsfall Unterstützung. Einen gesetzlichen Anspruch gab es nicht.

Das änderte sich erst 1883 mit den bismarckschen Sozialgesetzen. Die Kosten für die neue Krankenversicherung trugen die Arbeitnehmer zu zwei Dritteln und der Arbeitgeber zu einem Drittel. Die Versicherung sorgte dafür, dass kranke Mitarbeiter die Hälfte des Lohns weiter gezahlt bekamen. Sie konnten kostenlos zum Arzt gehen und erhielten Medikamente. Auch ein Sterbegeld und die Unterstützung nach Geburten zählten zu den Leistungen. Zugangs­berechtigt waren ausschließlich Arbeiter.

Handwerker und Selbstständige forderten bald eine Öffnung der gesetzlichen Versicherung – vergebens. Ende des 19. Jahrhunderts gründeten sich daher weitere private Krankenversicherer. Aktuell bieten in Deutschland 42 Gesellschaften Privatpolicen an, 2016 waren darüber 8,8 Millionen Menschen krankenversichert. Gesetzlich versichert sind rund 71,5 Millionen Deutsche.

Von Julia Wehmeier
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