Gepäck weg? Beule im Mietwagen? Versicherungen für die Reise versprechen Schutz für die schönsten Wochen des Jahres. Auf manche kann man getrost verzichten, andere sind äußerst sinnvoll.

Die Deutschen sind Reiseweltmeister. Laut Forschungsgruppe Urlaub und Reise (FUR) machten knapp 55 Millionen Urlauber im vergangenen Jahr über 70 Millionen Mal Ferien. Ein attraktiver Markt für Versicherer, die ihren Kunden jede Menge Produktinnovationen anbieten.

„Die Konditionen der Auslandsreisekrankenversicherung etwa haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So gewähren manche Anbieter eine kostenlose Kinderbetreuung im Krankheitsfall oder die Begleitung des Kranken auf der Heimfahrt durch einen Angehörigen.

Neues gibt es auch bei Mietwagenpolicen: So werben Anbieter mit hohen Haftungssummen und einer Übernahme der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Klaus Heimgärtner, Experte beim ADAC, warnt aber: „Man sollte genau prüfen, unter welchen Voraussetzungen die versprochenen Leistungen erbracht werden.“

Dauerschutz: Statt spezieller Urlaubspolicen empfehlen sich oftmals Versicherungen, die das ganze Jahr über gelten

Andere Versicherungen sind altbekannt, nützen jedoch nur bedingt. Während eine Rücktrittspolice bei teuren Reisen sinnvoll erscheint, sind spezielle Reisetarife etwa bei Haftpflicht, Unfall oder Rechtsschutz vor allem eins: eine Belastung für die Urlaubskasse. „Besser bei Bedarf eine Versicherung abschließen, die das ganze Jahr über schützt“, rät Verbraucherschützerin Weidenbach. Die populärsten Angebote im Check:

AUSLANDSREISEKRANKENSCHUTZ
Um die 10 Euro kostet dieser Schutz pro Person – fürs ganze Jahr. Urlaubsreisen und selbst der Tagestrip ins benachbarte Ausland sind damit versichert: „Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte und für viele privat Krankenversicherte ein sinnvoller Schutz“, sagt Elke Weidenbach. Der Grund: Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei vielen privaten Policen ist der Rücktransport nicht versichert. Selbst wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland die Krankenversorgung über die heimische Kasse regelt, lohnt sich der zusätzliche Schutz: Die Leistungen sind einfach besser; privat Versicherte müssen sich an den Behandlungskosten nicht selbst beteiligen.
Reisen bis zu sechs Wochen sind mindestens versichert. Die übrigen Konditionen unterscheiden sich stark: So gibt es Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung beziehungsweise Übernahme von Übernachtungskosten von Angehörigen im Krankenhaus. Da viele Anbieter ihre Leistungen in den vergangenen Jahren erweitert haben, empfiehlt Weidenbach, alte Policen zu überprüfen.

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Der Preis einer Rücktrittsversicherung richtet sich nach dem Wert des Urlaubs: Eine Police für eine 2000 Euro teure Ferienreise belastet die Urlaubskasse etwa mit 75 Euro. Meist muss sie binnen 14 Tagen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden. „Ein Rücktritt ist nicht mehr möglich, sobald am Schalter eingecheckt wurde“, erklärt Verbraucherschützerin Weidenbach. „Die Versicherung sollte deshalb immer auch den Reiseabbruch abdecken.“
Vor allem bei den akzeptierten Gründen für Rücktritt oder Abbruch der Reise unterscheiden sich die Policen: Zum Standard zählt die Krankheit eines Reisenden oder der Tod eines Angehörigen. Angst vor Terroranschlägen oder das Verschlafen des Fluges gehören nicht dazu.
Sinnvoll erscheint der Schutz in der Regel bei sehr teuren Reisen und beim Urlaub mit der Familie. Die im Internet schnell angeklickten Zusatzangebote etwa beim Städte-Wochenendtrip decken hingegen ein kaum vorhandenes finanzielles Risiko ab. „Und wo kaum Risiko ist, sollte auch keine Versicherung abgeschlossen werden“, so Weidenbach.

MIETWAGENPOLICE
In klassischen Urlaubsländern locken sehr billige Mietwagenangebote. Günstig sind diese jedoch oft nur auf den ersten Blick: Unvorteilhafte Tankregelungen und vor allem hohe Selbstbehalte bei Schäden trüben die Freude am geliehenen Auto. Die Haftung gegenüber Unfallgegnern ist meist kein Problem. „In der EU sind die Haftungssummen sehr hoch“, sagt ADAC-Experte Heimgärtner. Das gilt aber zum Beispiel nicht für die Türkei, Bosnien, Serbien oder Ziele in Übersee. Hier ist eine Zusatzversicherung sinnvoll.
Wer sich davor schützen will, für nicht verschuldete Schäden etwa durch Steinschlag aufzukommen, und Streit mit Vermietern scheut, die womöglich die Kaution zurückbehalten, schließt eine Police ab, die eine Selbstbeteiligung ausschließt. „Wichtig ist, die Bedingungen genau zu kontrollieren“, so Heimgärtner. „Das ist meist nur bei einem Vertrag auf Deutsch möglich.“ Deshalb kann es sich lohnen, das Auto inklusive Versicherung gleich beim Reisevermittler oder der Mietwagenfirma in Deutschland zu buchen.

RUNDUM-SORGLOS-PAKET
Gerne werden bei der Buchung von Flug oder Pauschalreise alle erdenklichen Reisepolicen mitangeboten. „Solche Pakete enthalten meist Versicherungsschutz, den der Reisende nicht benötigt“, erläutert Verbraucherschützerin Weidenbach. Eine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung etwa erhöht nicht die Leistung im Schadensfall – gezahlt wird nur einmal. „Eine Privathaftpflicht sollte ohnehin jeder abschließen“, so Weidenbach. „Sie ist günstig und gilt das ganze Jahr über.“
Wenig sinnvoll erscheinen auch spezielle Unfall-, Rechtsschutz- oder Lebensversicherungen für die Reise: „Urlauber sollten sich fragen, ob sie diesen Schutz generell benötigen“, so Weidenbach. „Ist das der Fall, sollten die Verträge nicht nur während des Urlaubs gelten.“ Überflüssig ist aus ihrer Sicht eine Reisegepäckversicherung. Bei einem Einbruch ins Hotelzimmer zahlt die meist eh vorhandene Hausratversicherung. Und wird das Gepäck auf offener Straße gestohlen, ersetzt die Versicherung nur dann den Schaden, wenn der Urlauber so auf Koffer und Taschen aufgepasst hat, als wären sie nicht versichert.

KREDITKARTE UND SCHUTZBRIEF
Mehr oder minder umfangreich ist der Reiseversicherungsschutz per Kreditkarte. Meist wird er zu speziellen Premium-Tarifen gegen zusätzliche Gebühr angeboten. Zuweilen wird das Paket durch unnötige Versicherungen wie Reisehaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Gepäckversicherung aufgebläht – und die Leistung im Schadensfall auf der anderen Seite nach unten korrigiert. Elke Weidenbach warnt: „Manchmal muss man mit der Kreditkarte bezahlen, um überhaupt den Schutz zu erhalten.“
Anders verhält es sich beim Schutzbrief, der fürs eigene Auto gilt. Die angebotenen Assistance-Leistungen sind im Schadensfall oft hilfreich. Geregelt ist zum Beispiel die Reparatur des Autos oder eine Hotelunterbringung, die womöglich nötig wird. „Wichtig ist es, die Konditionen zu vergleichen“, sagt Expertin Weidenbach. So gewähren Basis-Schutzbriefe der Kfz-Haftpflichtversicherung zwar günstigen Schutz, bieten aber selten den gleichen Umfang wie separate Policen oder Premium-Tarife.
Von Jörg Stroisch


Neun Tipps zur Reiseversicherung

1. ABSICHERUNG ANALYSIEREN:
Besteht bereits eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung, dann ergibt eine spezielle Reisepolice wenig Sinn.

2. KONDITIONEN VERGLEICHEN:
Oftmals gibt es große Unterschiede in den Leistungen etwa eines Schutzbriefs oder einer Kreditkarte im Vergleich zu eigenständigen Policen.

3. DOPPELVERSICHERUNG VERMEIDEN:
Versicherungen, die die Reise gleich mehrfach absichern, bringen oftmals keinen zusätzlichen Schutz und belasten nur unnötig die Urlaubskasse.

4. UNNÖTIGE POLICEN WEGLASSEN:
Gepäckversicherung oder auch spezieller Rechtsschutz sind für genießende Urlauber unnötig.

5. KRANKHEIT VERSICHERN:
Sehr wichtig ist hingegen die Auslandsreisekrankenversicherung.

6. TERMINE EINHALTEN:
Reiserücktrittsversicherungen müssen oft innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung besorgt werden.

7. AUTO ABSICHERN:
Im Nicht-EU-Ausland sind die Kfz-Haftungssummen womöglich zu niedrig. Hier macht eine Zusatzpolice Sinn. Auch der Selbstbehalt kann versichert werden. Am besten sollte alles schon in Deutschland vor der Reise geregelt werden.

8. UNTERLAGEN KOPIEREN:
Alle Hotlines sollten notiert und Versicherungsscheine in Kopie im Reisekoffer verstaut sein. Auch die Nummer des Versicherungsscheins ist wichtig.

9. SCHNELL HANDELN:
Ein Schaden muss unverzüglich gemeldet werden – so steht es in vielen Verträgen.


Unser Kundenservice-Center gibt Ihnen Tipps zum richtigen Versicherungsschutz.
Rufen Sie uns an: 0511/1 23 24 25 26