Die Betriebsrente ist eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Chef für die Zusatzleistung einspannen können und welche Vorteile sich daraus ergeben
Wenn ein Arbeiter beim Stahlbetrieb Krupp in den Ruhestand ging, erhielt er früher eine goldene Taschenuhr. Mit stolzem und strengem Blick wachten Patriarchen wie Alfred Krupp, Werner von Siemens und August Thyssen Ende des 19. Jahrhunderts über ihre Fabriken. Widerrede in der Belegschaft akzeptierten sie nicht. Dafür belohnten sie treue Arbeiter bei deren Abschied mit Geschenken – und einer stattlichen Betriebsrente.
Heute ließe sich kein Mitarbeiter mehr so drangsalieren, die Idee der „Rente vom Chef“ ist jedoch so modern wie damals. Laut Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersversorgung (ABA) gibt es bundesweit fast zwanzig Millionen Anwartschaften. Seit die Bundesregierung vor einigen Jahren attraktive Steuerersparnisse beschloss, boomt diese Art der zusätzlichen Absicherung regelrecht.
Der Weg zur geförderten Altersvorsorge ist etwas unübersichtlich. In fünf verschiedenen Durchführungswegen können Arbeitnehmer eine Betriebsrente über die sogenannte Entgeltumwandlung ansparen: Dabei zahlt der Mitarbeiter Teile seines Gehalts in den Rententopf ein. Am weitesten verbreitet ist die Direktversicherung. Mit ihr lassen sich bis zu vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (in diesem Jahr 2904 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen – weitere 1800 Euro nur steuerbefreit. „Dank der staatlichen Förderung wird der Einsatz des Arbeitnehmers um mindestens vierzig Prozent erhöht“, rechnet Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Vertriebsmanagement Privat- und Firmenkunden bei Swiss Life, vor (was Experten raten lesen Sie HIER).
Viele Arbeitgeber legen noch etwas aus eigener Tasche drauf, zumeist jene zwanzig Prozent des Gehaltsanteils, die an die Sozialversicherungsträger geflossen wären, hätte der Arbeitnehmer auf die Betriebsrente verzichtet.
Die Vorteile der Direktversicherung liegen in ihren niedrigen Kosten und einer vergleichsweise hohen Rendite. Bei einem Jobwechsel lässt sie sich leicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. Gute Produkte erlauben flexible Beitragszahlungen, je nachdem, ob der Beschäftigte gerade voll arbeitet, seine Elternzeit nimmt oder seine Stelle ganz aufgibt.
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, etwa Fachangestellte mit höherem Versorgungsbedarf, bieten sich darüber hinaus Einzahlungen in eine rückgedeckte Unterstützungskasse an. Zusätzlich zu den Beiträgen für die Direktversicherung können so weitere vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. Allerdings sind Unterstützungskassen sperriger, die Übertragung der Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber ist faktisch unmöglich.
Ein Unternehmen muss auf jeden Fall eine mitarbeiterfinanzierte Betriebsrente anbieten, wenn danach gefragt wird. In einem Punkt gilt das Patriarchalprinzip allerdings noch heute: Der Chef entscheidet, welche Variante offeriert wird. War es in früheren Zeiten vor allem der Fürsorgegedanke, der Firmen bewog, eine Betriebsrente zu zahlen, spielen heute insbesondere Mitarbeiterwerbung und -bindung eine wichtige Rolle. „Beim Vorstellungsgespräch ist die Frage nach der Betriebsrente durchaus akzeptiert“, sagt ABA-Geschäftsführer Klaus Stiefermann. Sie zeige, dass der Bewerber an einer nachhaltigen Finanzposition interessiert sei – und somit an einer langfristigen Bindung.
Auch wenn Niedrigzinsen die Renditen vieler Kapitalanlagen derzeit schmälern, hält Stiefermann die Betriebsrente für eine lukrative Sache: „Sie ist sehr langfristig angelegt, sodass zukünftige höhere Zinsphasen sie weiter stützen werden.“ Zudem garantiere der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter später seine volle zugesagte Betriebsrente erhält.
Dass sich die geförderte Altersvorsorge lohnt, lässt sich leicht errechnen. Wandelt beispielsweise ein 35-jähriger Angestellter mit einem Monatsgehalt von 2500 Euro 200 Euro davon in eine Betriebsrente um, zahlt er durch die Ersparnis an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich nur 103,40 Euro selbst. Wird dieser Betrag mit drei Prozent jährlich verzinst, hat der Angestellte eine zusätzliche Betriebsrente von etwa 502 Euro im Monat erwirtschaftet.
Diese Einnahmen müssen allerdings im Alter versteuert werden, auch Krankenversicherungsbeiträge fallen an. Unter der Annahme der heutigen steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben ein Nettobetrag von 360,58 Euro. Der Verlust bei der gesetzlichen Rente durch die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge ist dabei zu vernachlässigen: Im Ruhestand erhält der Beispielmitarbeiter 63,21 Euro weniger gesetzliche Rente im Monat.
Um die sogenannte dritte Säule der Altersvorsorge zu stärken, arbeitet die Politik gerade an neuen Formen der Betriebsrente. So wird EU-weit diskutiert, ob die Tarifpartner eigene Versorgungswerke einrichten dürfen. „Die Position der Arbeitnehmer wird sich auch durch Gesetzesinitiativen weiter verbessern“, prognostiziert ABA-Geschäftsführer Stiefermann.
Zusätzliche Informationsrechte und eine kürzere Frist, in der der Arbeitgeberanteil an der Betriebsrente für den Arbeitnehmer eine echte Rentenanwartschaft wird (derzeit fünf Jahre), könnten folgen. „Für Geringverdiener stellt es ein großes Problem dar, dass ihre Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird“, gibt Harenberg zu bedenken. „Das muss die Politik unbedingt ändern, damit sich das Rentensparen für diese Gruppen überhaupt lohnt.“
Dass Reformen kommen, gilt als ausgemacht – bloß die goldene Taschenuhr zum Ruhestand, die wird es auch künftig nicht wieder geben.
Von Jörg Stroisch
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