Swiss Life-Experte Hubertus Harenberg rät zum Dialog mit dem Arbeitgeber, denn unternehmensgeförderte Altersvorsorge kann sich rechnen. Im folgenden Interview beantwortet er die wichtigsten Fragen zum Thema

 

Hubertus Harenberg, Vorsorge-Experte bei Swiss Life, über Tücken der Betriebsrente

Herr Harenberg, was muss ich tun, wenn ich im Alter eine Betriebsrente kassieren möchte?
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil seines Gehalts staatlich gefördert in eine Altersversorgung umgewandelt wird. Einfach den Arbeitgeber darauf ansprechen. Manche unterbreiten auch von sich aus ein Angebot. So verhindern sie, dass verschiedene Produkte im Unternehmen kursieren. Bei der reinen mitarbeiterfinanzierten Betriebsrente spart das Unternehmen übrigens zwanzig Prozent der Sozialausgaben. Viele Chefs stecken diese Ersparnis zusätzlich in die Betriebsrente – zur Mitarbeiterbindung.

Warum erhalten dann immer noch nicht alle Angestellten eine Betriebsrente?
Das hängt vor allem mit der Komplexität des Produkts zusammen. Fünf Durchführungswege, diverse steuerliche Regelungen – das überfordert kleine und mittelständische Unternehmen häufig. In der Politik gibt es derzeit einige Initiativen, die Betriebsrente attraktiver zu machen – vor allem durch einen Abbau an Komplexität kann das auch gelingen.

Ist die Kombination aus Riester- und Betriebsrente eine gute Idee?
Nein. Denn wer bei der Betriebsrente riestert, muss in der Rentenphase auch die Krankenversicherung zahlen, wer privat riestert, muss das nicht. Einige Arbeitgeber informieren ihre Angestellten nun über diesen Nachteil.

 

 


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