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Warum eine Zimmervermietungen über Airbnb teuer werden und Hundehalter entspannt Gassi gehen können: unsere aktuellen Finanz- und Steuertipps
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NEBENVERDIENST
Untervermietung an Touristen kann teuer werden
Die Zimmervermietung über Airbnb und andere Plattformen ist eine lukrative Einnahmequelle vor allem für Großstädter, die hohe Mieten zahlen müssen. Aber Vorsicht: Wird die Unterkunft fast nur von Gästen bewohnt, droht ein Bußgeld. So musste ein Zahnarzt 4000 Euro Strafe zahlen, weil er seine Mietwohnung in der Münchner Innenstadt tageweise Fremden überlassen hatte. Er selbst ist dort nie eingezogen. Der Mann hat gegen die Zweckentfremdungssatzung der bayerischen Landeshauptstadt verstoßen. Auch andere Metropolen wie Berlin, Hamburg und Köln haben entsprechende Gesetze erlassen, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Demnach dürfen Unterkünfte nicht ohne Erlaubnis in eine Ferienherberge umgewandelt werden. Das ist der Fall, wenn Mieter die Wohnung nicht überwiegend selbst bewohnen. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro (Az. 1112 OWi 238 Js 177226/16).[/vc_column_text][vc_single_image image=“4602″ img_size=“700X315PX“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text]
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GIROKONTO
Versprochen ist versprochen
Viele, die einst ein Gratiskonto eröffnet haben, müssen neuerdings dafür zahlen. Immer mehr Banken und Sparkassen erheben wegen niedriger Zinsen für ihre Dienste Gebühren. Verbraucher können sich wehren, wenn das Geldinstitut damit ein Werbeversprechen gebrochen hat. So hat die Postbank Ende vergangenen Jahres Kunden zur Kasse gebeten, denen sie einst ein „für alle Zeiten“ kostenloses Konto angeboten hatte. Nun wurde die Bank von der Hamburger Verbraucherzentrale abgemahnt. Ist die Gebührenerhebung rechtens, bleibt den Kunden nur der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Laut Verbraucherzentrale bieten noch einige Direktbanken Gratiskonten an.[/vc_column_text][vc_column_text]
[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_single_image image=“4597″ img_size=“316×600″ css=“.vc_custom_1491985415932{padding-top: 30px !important;}“][vc_empty_space height=“12px“][vc_column_text]Quelle: GfK-Umfrage unter 27.000 Internetnutzern in 22 Ländern, Auswertungsergebnis für Deutschland, 2016, Mehrfachnennung möglich[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_empty_space height=“80px“][vc_column_text css=“.vc_custom_1491921489314{margin-top: 0px !important;padding-top: 0px !important;}“]
IMMOBILIE
Deutsche legen Wert aufs Äußere
Was würden Sie an Ihrem Zuhause gern verändern? Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat Bürger mehrerer Länder befragt. Die Deutschen würden am ehesten Garten und Grundstück verbessern. Im internationalen Durchschnitt bemängeln die Befragten am häufigsten Inneneinrichtung und Design. Die Wünsche von Mann und Frau unterscheiden sich dabei: Sie möchte vor allem Größe und Raumaufteilung verändern (31 Prozent), er will, dass es vorm Haus gut aussieht (28 Prozent). Für die Finanzierung großer und kleiner Veränderungswünsche sprechen Sie Ihren Swiss Life Select-Berater an.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text]
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STEUERN
Aufgepasst: Fiskus spielt mit
[/vc_column_text][vc_column_text]Die Kosten für einen Babysitter können von der Steuer abgesetzt werden. Doch wie beurteilt es der Fiskus, wenn Oma, Freundin oder Nachbar aufs Kind aufpassen? Für das Finanzamt macht es keinen Unterschied, ob eine fremde Tagesmutter oder eine vertraute Person die Betreuung übernimmt. Bezahlen die Eltern Verwandte, Bekannte und Freunde für deren Dienste, werden auch diese Kosten als Sonderausgaben anerkannt, schreibt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf seiner Website. Steuerlich absetzbar sind seit dem Jahr 2012 auch Ausgaben für Krippe, Kindergarten und Hort sowie fürs Internat. Der Aufwand für Au-pair-Mädchen oder -Jungen – zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Verpflegungskosten, Taschengeld oder Visagebühren – kann ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Kinderbetreuungskosten werden allerdings nur bis zu 4000 Euro pro Jahr und Kind anerkannt.[/vc_column_text][vc_column_text]
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RENTE
Unterlagen aus der Lehrzeit aufheben
Für die Höhe der gesetzlichen Rente sind nicht nur die Beträge, sondern auch die Beitragsjahre entscheidend. Die Ausbildung zählt ebenfalls dazu. Im Zweifel muss die Zahlung von Rentenbeiträgen während der Lehrzeit laut Deutschem Anwaltsverein allerdings gesondert nachgewiesen werden. Daher ist es wichtig, entsprechende Belege aufzuheben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (Az. S 10 R 511/14). Ein Mann wollte früher in den Ruhestand gehen. Allerdings hatte die Rentenversicherung seine abgebrochene Ausbildung zum Raumausstatter nicht anerkannt. Die während der Lehrzeit gezahlten Beiträge waren damals nicht gemeldet worden. Der Mann konnte keine Unterlagen vorweisen, und der Lehrbetrieb existiert nicht mehr.[/vc_column_text][vc_column_text]
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VERSICHERUNG
Entspannt Gassi gehen
In Deutschland leben sieben Millionen Hunde, von denen die meisten artig sind. Doch auch gut erzogene Vierbeiner können Schaden anrichten, zum Beispiel vor lauter Angst den Tierarzt beißen oder Radfahrern vor den Lenker laufen. Egal, was die Hunde anrichten, die Besitzer müssen in der Regel dafür aufkommen – unabhängig vom eigenen Verschulden. Dagegen kann man sich mit einer Hundehalter-Haftpflicht schützen. Sie ist vergleichbar mit einer Privathaftpflicht. Die Versicherung übernimmt Kosten etwa für eine Arztbehandlung oder zahlt Verdienstausfälle. Sie schützt auch Familienangehörige, Freunde und Nachbarn, die auf den Hund aufpassen. Ihr Swiss Life Select-Berater hilft Ihnen, die richtige Police zu finden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_single_image image=“4596″ img_size=“700x315PX“ css=“.vc_custom_1491921727440{padding-top: 30px !important;}“][vc_column_text]
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