Wie Sie Ihr Heim gegen Einbrecher mit Hilfe des Staates schützen, bei der Reiserücktrittversicherung Geld sparen können und was es beim Verfassen eines Testaments zu beachten gilt
NACHLASS
Schmierzettel als Testament ungültig
Ein paar bruchstückhaft niedergeschriebene Sätze auf losen Zetteln sind kein gültiges Testament. So hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 10 W 153/15) in einem Erbstreit entschieden. Eine mit 102 Jahren verstorbene Frau hatte ihren angeblichen letzten Willen auf einem mehrfach gefalteten Stück Pergament sowie einem acht mal zehn Zentimeter großen Zettel hinterlassen. Die krude Überschrift „Tesement“ und eine unvollständige Formulierung zu einem Haus reichten den Richtern nicht aus, um den Enkeln der Verstorbenen den Erbschein zuzusprechen. Es könne sich allenfalls um Vorüberlegungen für eine Verfügung handeln. Die Stiftung Warentest rät in ihrem Magazin „test“ (2/2016), beim Verfassen eines Testaments gewisse Formalitäten einzuhalten: Es sollte eine Überschrift tragen wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Es muss komplett handgeschrieben sein und Datum sowie Unterschrift tragen. Wer sichergehen will, dass das Dokument nicht verloren geht oder gar gefälscht wird, kann es gegen Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen.

STEUERERKLÄRUNG
Trödeln kostet Geld
Steuerzahlern droht künftig eine Strafe von mindestens 50 Euro, wenn sie ihre Steuererklärung zu spät abgeben. Nach dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das Ende 2015 verabschiedet wurde, sollen keine Ausnahmen mehr möglich sein. Früher haben Finanzbeamte im Einzelfall entschieden, ob ein Zuschlag erhoben wird, und oft über kleine Verspätungen großzügig hinweggesehen, insbesondere, wenn eine Nachzahlung anstand. Zudem konnten Steuerzahler – schriftlich oder telefonisch – um Aufschub bitten. Damit soll nun Schluss sein. Die neue Regelung soll für Einkommenssteuer-, Körperschaftssteuerund Umsatzsteuererklärungen gelten.
ZUSCHUSS
Zehn Prozent für Einbruchschutz
Wer sein Zuhause absichern will, muss die Kosten hierfür nicht allein tragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst noch bis 2017 Ein- und Umbauten, die Einbrecher fernhalten. Mieter und Eigentümer können sich bis zu zehn Prozent der Investitionssumme vom Staat erstatten lassen. Voraussetzung: Die Maßnahme kostet mindestens 2000 Euro. Die Obergrenze des Zuschusses liegt bei 1500 Euro. Förderungswürdig sind etwa einbruchhemmende Fenster und Türen, Alarmsysteme, Gegensprechanlagen und besonders widerstandsfähige Rollläden. Die Ausgaben lohnen sich in vielen Fällen: Je länger ein Einbrecher braucht, um ein Hindernis zu überwinden, desto eher lässt er von seinem Vorhaben ab.

REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
Jahrespolice oft günstiger
Weltenbummler, die häufig verreisen oder sich teure Fernreisen gönnen, sollten eine pauschale Reiserücktrittversicherung für ein Jahr abschließen. Das ist oft günstiger, als jeden Urlaub einzeln zu versichern. Mit nur einem Vertrag lassen sich beliebig viele Reisen bis zu einer festgelegten Summe abdecken. Die Versicherung übernimmt in vielen Fällen etwa die Stornokosten, wenn man wegen Krankheit die geplante Reise nicht antreten kann. Fragen Sie Ihren Swiss Life Select-Berater nach günstigen Tarifen.

Quelle: Anwalt Online
VORSORGE
Auf ein langes Leben!
Die meisten Bundesbürger unterschätzen ihre Lebenserwartung. Nach einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa rechnen Männer im Durchschnitt damit, 77,4 Jahre alt zu werden, die Frauen kommen im Mittel auf 80,8 Jahre. Beide Einschätzungen weichen von der Wirklichkeit um rund sieben Jahre ab. Tatsächlich haben deutsche Frauen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 88,7 Jahren, Männer werden 84,7 Jahre alt. Ein Grund mehr, sich intensiv mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen. Dabei kann der Swiss Life Select-Berater helfen.

BAUKOSTEN
Dickere Dämmung für Neubauten
Bauherren müssen seit Jahresbeginn mit höheren Kosten für ihre Immobilie rechnen. Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung 2014 sind noch einmal deutlich verschärft worden. Demnach muss ein Wohngebäude mindestens ein Viertel weniger Energie für Heizen und Warmwasser verbrauchen als ein Haus, das nach dem alten Standard errichtet wurde. Zudem soll der Wärmeverlust um wenigstens ein Fünftel sinken. Das heißt: Wände und Dächer müssen noch effektiver als bisher gedämmt werden. Die neue Regelung gilt für alle, die nach dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag gestellt haben. Wer bereits vorher eine Genehmigung eingeholt hat, darf nach den alten Bestimmungen planen.
