Ich habe eine Gehaltserhöhung bekommen. Lohnt es sich, meine Altersvorsorge aufzustocken?
In den meisten Fällen: ja! Bei einer Gehaltserhöhung sollten Sie immer zuerst einen Blick auf Ihre Altersvorsorge werfen, bevor Sie das Plus für zusätzlichen Konsum aufbrauchen. Vor allem bei den staatlich geförderten Riester-, Rürup- und Betriebsrenten ist eine Anpassung oftmals sinnvoll. Andernfalls verschenken Sie möglicherweise Geld.
Wer riestert, sollte besonders gut aufpassen. Der Staat gibt jährlich zu ihrer Altersvorsorge
154 Euro plus 300 Euro pro Kind (185 Euro bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden) dazu. Die volle Prämie erhalten sie aber nur, wenn 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens eingezahlt werden. Ist der Anteil niedriger, verringert sich auch anteilig der Zuschuss.
Ein Beispiel: In die Riester-Rente eines Familienvaters mit zwei kleinen Kindern und 35 000 Euro Gehalt sollen 1400 Euro pro Jahr fließen. Er selbst bringt davon 646 Euro auf, 754 Euro gibt der Staat dazu. Steigt nun sein Einkommen um 5 Prozent, sollte er seinen Sparbetrag auf 716 Euro erhöhen. Tut er es nicht, büßt er 74 Euro Zuschuss pro Jahr ein, bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren und einem durchschnittlichen Zinssatz von 3 Prozent beträgt der Verlust rund 3600 Euro. Aus meiner Sicht bares Geld, das man sich nicht entgehen lassen sollte. Riester-Sparer sollten ihre Beiträge regelmäßig überprüfen, weil Nachzahlungen nur für das aktuelle Kalenderjahr möglich sind.
Auch die betriebliche Altersvorsorge eignet sich, um zusätzliches Geld anzulegen. Dabei wird ein Teil des Einkommens zum Beispiel in eine Direktversicherung eingezahlt. Der Beitrag ist bis zu 248 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Haben Sie den bereits erreicht, lohnt es sich trotzdem aufzustocken. Denn weitere 150 Euro pro Monat sind immerhin noch steuerfrei.
Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, sollte ebenfalls die staatliche Förderung möglichst umfassend ausschöpfen. Diese Form der Altersvorsorge eignet sich vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Sparer können Einzahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Anteil steigt dabei jedes Jahr um 2 Prozent an. Aktuell sind es 82 Prozent von maximal 22 172 Euro, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Wer unverheiratet ist, könnte also bis zu 1515 Euro monatlich absetzen.
Vorteil bei diesen geförderten Vorsorgen: Wenn in der Familie ein Pflegefall eintritt, kann das Vermögen aus diesen Verträgen nicht herangezogen werden. Es steht nur dem Versicherten zu.
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