Der englische Astronom Edmond Halley ersann vor mehr als 250 Jahren die erste Lebensversicherung
Ist es nicht ein bisschen makaber, auf den Tod anderer Menschen Wetten abzuschließen? Schon, aber viele wohlhabende Bürger störten sich daran im 18. Jahrhundert nicht. Sie setzten zum Vergnügen Geldsummen darauf, dass ein bestimmter Schiffseigner oder Kaufmann das nächste Jahr überlebt – oder eben nicht. Die Behörden verboten das Spiel mit dem Tod schließlich. Nur wer ein wirtschaftliches Interesse am Überleben eines anderen Menschen hatte, durfte sich für den Fall absichern, dass dieser stirbt; etwa weil er ihm Geld geliehen hatte oder finanziell von ihm abhängig war. Im Grunde war das der Beginn der Lebensversicherung, wie wir sie heute kennen.
Schon früher, im Mittelalter, hatten sich Zünfte von Bergleuten oder Handwerkern in Sterbekassen organisiert, die Hinterbliebene ihrer Mitglieder im Todesfall absichern sollten. Und im antiken Rom gab es bereits im Jahr 250 v. Chr. Beerdigungsvereine, die Verwandte mit Geld unterstützten, wenn der Hauptverdiener starb. Eines hatten all diese Kassen gemeinsam: Die Einzahlungen waren ebenso planlos und ungeregelt wie die Auszahlungen. Alle Beteiligten waren auf das Wohlwollen der anderen angewiesen.
Dann kam Edmond Halley. Der englische Naturwissenschaftler war nicht nur einer der bekanntesten Astronomen seiner Zeit und unter anderem Namensgeber des Halleyschen Kometen, sondern auch der erste Versicherungsmathematiker. Aus einem Datenkonvolut in Breslauer Kirchenbüchern, das ihm in die Hände fiel, errechnete er die ersten Tabellen zur statistischen Lebenserwartung seiner Zeitgenossen. Mithilfe dieser Sterbetafeln ermittelte er altersabhängige Beiträge, die regelmäßig in Sterbekassen einzuzahlen waren. Erst damit ließen sich individuelle Versicherungsverträge abschließen, die den Familien oder Schuldnern eines Verstorbenen eine bestimmte Geldsumme zusprachen.
Aus Halleys Sterbetafeln entstand 1762 die erste moderne Versicherungsgesellschaft, die „Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships“, die europaweit Policen verkaufte. Doch schon bald hatte die Branche ihren ersten Skandal. Nach dem Tod des Herzogs von Sachsen und Gotha stellte sich heraus, dass dieser „schwachsinnig“ gewesen war – dies bei der Vertragsunterzeichnung jedoch tunlichst verschwiegen hatte. Prompt weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Juristen und Kaufleute regelten die Angelegenheit mit deutscher Gründlichkeit: Sie gründeten die Gothaer Versicherung und hielten die Rechte und Pflichten beider Seiten fortan im Kleingedruckten akribisch fest.
Von MELANIE KEGEL