Riester-Rente
Beiträge ans Gehalt anpassen

Von gut 15 Millionen Riester-Sparverträgen wurden 2011 etwa elf Millionen staatlich gefördert, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Davon erhielt jedoch nur die Hälfte die volle staatliche Zulage. Neuere Daten liegen noch nicht vor. Bis zu 154 Euro Grundzulage erhalten Riester-Sparer. Maximal 300 Euro Kinderzulage können Eltern für jedes ab 2008 geborene Kind in Anspruch nehmen, für ältere Kinder gibt es bis zu 185 Euro. Voraussetzung hierfür: Der Arbeitnehmer zahlt mindestens vier Prozent des im Vorjahr erzielten Arbeitslohns ein. Die staatlichen Zulagen sind vom eigenen Beitrag abzuziehen. Der höchstmögliche Eigenbeitrag beträgt 2100 Euro im Jahr abzüglich Zulagen. Vorsicht: Werden die vier Prozent unterschritten,  kürzt der Staat die Zulagen – der Riester-Sparer verschenkt bares Geld. Versicherte, die 2014 eine Gehaltserhöhung erhalten haben, sollten ihre Sparleistung daher unbedingt bis zum Jahresende an den geänderten Verdienst anpassen. Sprechen Sie Ihren Swiss Life Select-Berater an.


Unfallversicherung
Auf richtigen Schutz achten

Wer sich zu Beginn der Wintersportsaison gegen Unfälle auf der Piste absichern möchte, sollte bei der Tarifwahl genau hinschauen. Vor allem Basistarife schließen Leistungen für sogenannte „Verletzungen durch Eigenbewegung“ häufig aus. Gemeint sind Unfälle, die nicht von Dritten verursacht werden, sondern durch falsche Bewegungen des Versicherten selbst – was etwa beim Skifahren schnell fatale Folgen haben kann.  Gute Tarife versichern dieses Risiko mit. Wintersportler sollten also darauf achten, dass diese Aktivitäten in den Bedingungen berücksichtigt sind.


Glätte
Rechtzeitig streuen und Winterreifen aufziehen

Die ersten Frosttage lassen nicht mehr lange auf sich warten. Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, angrenzende Gehwege bei Glätte zu streuen beziehungsweise von Schnee zu räumen. Außerdem sind der Hauseingang sowie die Wege zu Mülltonnen und Garagen begehbar zu halten. Kommt es aufgrund von Eisglätte zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. In den meisten Gemeinden muss werktags spätestens um 7 Uhr morgens mit dem Räumen und Streuen begonnen werden, sonntags um 8 Uhr. Abends gilt: Bis 20 Uhr müssen Wege und Zufahrten frei sein. Bei anhaltendem Schneefall muss eventuell mehrfach täglich geräumt oder gestreut werden. Allerdings ist es nicht nötig, Gehwege in ihrer ganzen Breite zu räumen (BGH, Az.: III ZR 8/03). Es genügt, wenn zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Auto- und Motorradfahrer dürfen seit Ende 2010 bei Glätte nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro.


Steuern
Erfolgreicher Einspruch

Wer seinen Steuerbescheid erhält, sollte sich das Zahlenwerk genau anschauen – und Einspruch einlegen, falls er Fehler entdeckt. Die Erfolgsaussichten in diesem Fall sind ziemlich gut: 2014 wurden zwei Drittel der bemängelten Steuerbescheide geändert, wie aus aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Von 4,2 Millionen Einsprüchen führten 2,9 Millionen zu einer sogenannten Abhilfe, also einem veränderten Steuerbescheid. Die Zahl der Einwände ist zuletzt gesunken. 2014 gingen laut Finanzministerium rund 3,5 Millionen Einsprüche bei den Ämtern ein, fast ein Fünftel weniger als im Jahr zuvor.


KfZ-Versicherung
Kündigung bis Ende November möglich

Verträge für Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskopolicen erneuern sich in der Regel zum Jahreswechsel – und sind bis Ende November kündbar. Höchste Zeit also, Konditionen zu prüfen, Vergleichsangebote zum laufenden Vertrag einzuholen – und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Der Wettbewerb unter den Versicherern hat die Preise kräftig unter Druck gebracht: Musste ein Fahrzeughalter vor zwanzig Jahren im Schnitt umgerechnet 289 Euro pro Jahr für die Haftpflicht zahlen, waren es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft 2013 noch 237 Euro. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte sich allerdings nicht nur am Beitrag orientieren, sondern auch an den Leistungen. Oft sind bei Billigtarifen bestimmte Schäden ausgeschlossen, oder der Autobesitzer ist bei Reparaturen an bestimmte Werkstätten gebunden. Nach einem Schadensfall steht Versicherten übrigens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu: Innerhalb von vier Wochen nach Bearbeitung des Schadens können sie die Gesellschaft wechseln. Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und vom Versicherer bestätigt werden. Tipps hierzu gibt Ihnen Ihr Swiss Life Select-Berater.


Krankenversicherung
Wechseln lohnt sich

Seit Januar 2015 dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen zum regulären Satz von 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag erheben, der ausschließlich vom Versicherten zu zahlen ist. Die erhobenen Zusatzbeiträge unterscheiden sich stark und wurden zum Teil sogar im laufenden Jahr nochmals erhöht. Die teuersten Kassen verlangen bereits 1,3 Prozent. Zum Jahreswechsel dürften sich die Preisunterschiede abermals vergrößern – bei kaum unterschiedlichen Leistungen. Wer zu einem günstigen Anbieter wechselt, kann monatlich 30 Euro und mehr sparen. Dieses Geld lässt sich zum Beispiel für eine Zusatzversicherung nutzen, die für aufwendige Zahnbehandlungen aufkommt. Sollte die neue Kasse später teurer werden, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können erneut wechseln. Fragen Sie Ihren Swiss Life Select-Berater.


Hinweis: Swiss Life Select erbringt keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in steuerlichen Angelegenheiten Ihren Steuerberater.