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Babylons König Hammurapi stellte als Erster das Prinzip der modernen Haftpflichtversicherung auf

[/vc_column_text][vc_single_image image=“4590″ img_size=“500x315px“ alignment=“center“][vc_empty_space][vc_column_text]Die letzten Jahre seiner Herrschaft waren angebrochen, als König Hammurapi zu Beginn des 17. Jahrhunderts vor Christus in Babylon seine Rechtsordnung in Stein meißeln ließ. Hammurapi, der damals über fast das gesamte Mesopotamien herrschte, wusste genau, wie er für Frieden unter seinen Untertanen sorgen wollte. Ein zentraler Punkt: der Schutz privaten Eigentums. Heute ist die 2,25 Meter hohe Stele, auf der der Kodex in Keilschrift verewigt wurde, im Pariser Louvre ausgestellt.

Die Rechtsvorstellungen des Königs waren aus heutiger Sicht teils ziemlich drastisch: „Gesetzt ein Baumeister hat für einen Mann ein Haus gebaut, sein Werk aber nicht fest gemacht, und das Haus […] ist eingefallen und hat den Eigentümer getötet, so wird jener Baumeister getötet.“ Die 282 Paragrafen ordnen die altbabylonische Gesellschaft jedoch nicht nur nach dem Prinzip „Auge um Auge“, sondern folgen in vielen Punkten einem bis heute modernen Gedanken: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkommen – der Grundsatz jeder Haftpflichtversicherung.

Bauern, die angrenzende Felder beim Wässern beschädigten, mussten fortan ihren Nachbarn den Ernteausfall ersetzen, Werftbetreiber Lecks reparieren, die an einem von ihnen gebauten Schiff auftraten, und Hirten für Weideschäden ihrer Schafe aufkommen. Allerdings sollte es noch etwa 3600 Jahre dauern, bis ein Schwabe namens Carl Gottlob Molt die erste richtige Haftpflichtversicherung aufsetzte. 1874 hatte der gelernte Konditor den Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart gegründet. Neben Unfall-, Kranken- und Sterbekassenversicherungen entwickelte er bald die Privathaftpflicht.

Das Ziel: Unternehmer vor existenzbedrohenden Ersatzzahlungen zu schützen. Gegen Beiträge übernahm der Verein Regressforderungen gegen Mitglieder – bei einem Selbstbehalt von 25 Prozent der Schadenssumme.

Nach anfänglichen Zweifeln erkannten immer mehr Industrielle den Nutzen und traten der Versicherung bei, sodass der Eigenanteil im Schadensfall bald wegfiel. Molt dehnte die Haftpflichtversicherung immer weiter aus: Bis Ende des 19. Jahrhunderts waren Kleingewerbetreibende, Haus- und Grundbesitzer, Mieter, Ärzte, Hotelbesitzer und Notare zu eigenen Tarifen versichert. Selbst der preußische Kronprinz Wilhelm und der spätere Reichs​präsident Hindenburg traten Molts Verein bei. Familienpolicen folgten 1950. Von da an waren Ehepartner und minderjährige Kinder in Haftungsfällen mitversichert.

Von Kathinka Burkhardt