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Wer auch im Alter die Kosten einer privaten Krankenversicherung locker tragen möchte, kann mit sogenannten Entlastungstarifen einem allzu starken Beitragsanstieg vorbeugen. Das Beste daran: Einen Teil des Aufschlags übernehmen Arbeitgeber und Fiskus

[/vc_column_text][vc_column_text]„Für Privatpatienten wird es teuer“, titelt der „Berliner Tagesspiegel“ im Herbst 2016, „Beiträge steigen zweistellig“, warnt „Focus Online“. Es sind Berichte wie diese, die privat Krankenversicherte beunruhigen und die Frage aufwerfen, ob man auch die richtige Entscheidung getroffen hat. Tatsächlich kann es im Einzelfall bei einer privaten Krankenversicherung zu einem spürbaren Beitragssprung kommen. Da man in der Regel jedoch über viele Jahre und Jahrzehnte versichert ist, empfiehlt sich eine längerfristige Betrachtung. Im langfristigen Verlauf verteuern sich sowohl die private Krankenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt um etwa vier bis fünf Prozent pro Jahr.

Die privaten Assekuranzen können dabei – anders als die gesetzlichen Kassen – sogenannte Altersrückstellungen bilden, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. So wird ein wesentlicher Anteil der Krankenversicherungsbeiträge in jungen Jahren angelegt. Damit sollen die steigenden Krankheitskosten im Alter aufgefangen werden. Den gesetzlichen Kassen, die diese Möglichkeit nicht haben, stehen durch den demografischen Wandel womöglich höhere Beitragssteigerungen ins Haus als den privaten.

Aber nicht nur die Altersrückstellungen sollen für stabile Beiträge im Alter sorgen. Weitere Faktoren halten einen Anstieg der Kosten im Alter in Grenzen. Dazu zählt der sogenannte gesetzliche Altersentlastungszuschlag. Diesen müssen seit 2000 die privaten Krankenversicherungen erheben. Versicherte zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr zahlen auf ihren Tarif einen Zuschlag von zehn Prozent. Das Geld wird ebenfalls fest angelegt und soll mit Eintritt in die Altersrente eine weitere Beitragsverteuerung verhindern.

Zudem wird bei Renteneintritt ein gegebenenfalls heute mitversichertes Krankengeld überflüssig. Für Arbeitnehmer ist diese Absicherung unerlässlich, um eventuelle Einkommenseinbußen auszugleichen. Senioren bekommen dagegen unabhängig von der Krankheitsdauer ihre volle Rente. Der Wegfall des Beitrags fürs Krankengeld minimiert also ebenfalls den zu zahlenden Krankenversicherungstarif. Für Senioren, die eine gesetzliche Rente beziehen, gibt es eine weitere Möglichkeit, die eigene Beitragslast zu mindern. Sie können beim ­Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenpolice beantragen. Das Geld steht ihnen zu.

Die privaten Krankenversicherer und der Gesetzgeber warten also mit einer Vielzahl von Sicherungsmaßnahmen auf, um die Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar zu machen. Dazu zählt auch der gesetzlich verankerte ­Basis- beziehungsweise Standardtarif. Er entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und darf dabei nicht teurer sein. Diese Regelung soll ebenfalls dafür sorgen, dass kein Privatversicherter von den Ausgaben für seinen Schutz überfordert wird.[/vc_column_text][vc_empty_space][vc_single_image image=“4615″ img_size=“700×315″][vc_column_text css=“.vc_custom_1491994010643{padding-top: 10px !important;}“]Alternativen im Blick Die Kürzung von Leistungen sollte gut überlegt sein, weil sie später oft nicht wieder aufgenommen werden können
[/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text]Trotz aller Maßnahmen empfiehlt es sich, zusätzlich durch eigene Vorsorge die Beiträge im Alter weiter zu minimieren. Selbst wenn man dank einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge finanziell gut dasteht, möchte sich niemand um die Höhe seiner Krankenversicherungskosten Gedanken machen. Helfen können hierbei sogenannte Beitragsentlastungstarife, die von den meisten privaten Krankenversicherern angeboten werden.

Vereinfacht gesprochen, zahlt man heute freiwillig etwas mehr, um später weniger zu zahlen. Je nach Anbieter sind sowohl monatliche Sparbeiträge als auch Einmalzahlungen möglich. Zum Beispiel können Beitragsrückerstattungen aus der eigenen Krankenversicherung angelegt werden. Das gesparte Geld soll mit Eintritt ins Rentenalter die Kosten verringern.

Jeder Versicherte entscheidet also selbst, wie hoch die Entlastung im Alter sein soll. Dabei gilt, wie bei allen Sparformen, dass sich der Vorteil des Zinseszinseffektes dann besonders bemerkbar macht, wenn man früh mit dem Sparen beginnt. Der große Vorteil für Angestellte: Auch der Arbeitgeber beteiligt sich an den Sparbeiträgen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent und maximal 317,55 Euro pro Monat. Er gilt für die Krankenversicherung inklusive Beitragsentlastungstarif.

Für alle Privatversicherten gilt darüber hinaus der enorme Steuervorteil der Beitragsentlastungstarife:  Denn die Ausgaben dafür sind steuerlich voll abzugsfähig. So profitieren auch Selbstständige und sogar Beamte von diesen Tarifen. Die spätere monatliche Zahlung zur Entlastung ist dabei steuerfrei. Kein Sparprodukt wird also so umfänglich gefördert.

Doch wo Licht ist, ist natürlich auch Schatten: Denn man kann nicht auf „sein Erspartes“ zugreifen. Sollte man den privaten Krankenversicherungsschutz zum Beispiel durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse aufgeben müssen, lässt sich nur ein Teil des gebildeten Vermögens retten, wenn man sich dieses auf ergänzende Zusatzversicherungen anrechnen lässt.

Zudem müssen die Beiträge für die Altersentlastungstarife bei einer Vielzahl der Anbieter über die gesamte Vertragslaufzeit geleistet werden, was die monatliche Entlastung um den jeweiligen Sparanteil vermindert.

Fazit: Die private Krankenversicherung ist fit für die Zukunft und für den demografischen Wandel gerüstet. Sie wird durch eigenes Engagement noch sicherer.

Von Henrico Sobczak[/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text css=“.vc_custom_1491994465014{border-top-width: 2px !important;border-right-width: 2px !important;border-bottom-width: 2px !important;border-left-width: 2px !important;padding-top: 10px !important;padding-right: 10px !important;padding-bottom: 10px !important;padding-left: 10px !important;border-left-color: #000000 !important;border-left-style: solid !important;border-right-color: #000000 !important;border-right-style: solid !important;border-top-color: #000000 !important;border-top-style: solid !important;border-bottom-color: #000000 !important;border-bottom-style: solid !important;border-radius: 2px !important;}“]

Abspecken oder aussteigen?
Übersteigt der Beitrag für die private Krankenversicherung die finanziellen Möglichkeiten, können Kunden im Notfall Leistungs­umfang und Kosten ihrer Police reduzieren.

Wenn der Beitrag zur privaten Krankenvollversicherung die finanziellen Möglichkeiten zu stark strapaziert, können Kunden gegenhalten. Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich und vom 55. Lebensjahr an in der Regel ganz verbaut. Dennoch lässt sich die Belastung senken. Betroffene sollten prüfen, ob sie zum Beispiel bei Zusatzleistungen Abstriche machen können. „Nahezu alle Versicherer haben Tarifalternativen im Programm, die man prüfen kann“, sagt der Krankenversicherungs-Experte bei Swiss Life Deutschland, Jens-Uwe Scherf. Kunden sollten den Schutzumfang allerdings mit Augenmaß reduzieren, denn einmal abgewählte Leistungen können später nicht ohne Weiteres wieder aufgenommen werden. Der Wechsel in den Basistarif, den private Krankenversicherungen seit einigen Jahren anbieten müssen, oder gar in den Notlagentarif sollte erst der allerletzte Schritt sein, mahnt Scherf. „Damit werden die Leistungen drastisch eingeschränkt.“[/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text]


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